Lexikon -Rückreisekosten
Die Fahrtkosten für die Rückreise wegen eines Versicherungsfalles werden ggf. ab einer vereinbarten Mindestschadenhöhe übernommen.

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Die Fahrtkosten für die Rückreise wegen eines Versicherungsfalles werden ggf. ab einer vereinbarten Mindestschadenhöhe übernommen.
