Lexikon -Jahresarbeitsentgeltgrenze
Zum 1. Januar eines Jahres wird die Jahresarbeitsentgeldgrenze entsprechend der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst.

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Zum 1. Januar eines Jahres wird die Jahresarbeitsentgeldgrenze entsprechend der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst.
