Wenn ein Anspruch auf Altersrente und Beamtenpension besteht
Ein Verwaltungsgericht hatte zu klären, ob Beamten eine gesetzliche Rente aus einer vorausgegangenen Berufstätigkeit auf ihre Ruhestandsbezüge angerechnet werden darf, also ob es deswegen zu einer Kürzung der Pensionsbezüge kommen kann oder nicht.










