Was es mit dem Sterbevierteljahr auf sich hat
Stirbt ein gesetzlich Rentenversicherter, steht seinem hinterbliebenen Ehepartner im Rahmen der gesetzliche Witwen- oder Witwerrente ein sogenanntes „Sterbevierteljahr“ als eine Art Übergangshilfe zu – doch nur, wenn dies entsprechend beantragt wurde.










